Verfassungsgerichtsurteil: Neue Grundsteuer darf Kommunen nicht schlechter stellen!
12.04.2018
Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die gegenwärtige Erhebung der Grundsteuer verfassungswidrig ist, fordern die FREIE WÄHLER Hessen die Bundesregierung auf, bei einer Neugestaltung der Grundsteuer die Kommunen finanziell nicht schlechter zu stellen. „Karlsruhe hat eine richtige Entscheidung getroffen, die auf Daten von 1964 beruhende Bemessungsgrundlage der Grundsteuer als verfassungswidrig zu erklären“, betont Engin Eroglu, Landesvorsitzender der FREIE WÄHLER Hessen, fordert aber auch: „Die Kommunen müssen handlungsfähig bleiben, deshalb ist eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen von größter Wichtigkeit!“