„Die größte Versklavung und Menschenrechtsverletzung weltweit“: Eroglu fordert Transparenz und Gerechtigkeit angesichts neuer Beweise für uighurische Zwangsarbeit in Baumwollfeldern
Seit mehreren Jahren geht die chinesische Regierung systematisch gegen die uighurische Minderheit in Xinjiang vor. Jeder Tag bringt weitere empörende Nachrichten. Auf Antrag von Engin Eroglu, Europaabgeordneter der FREIE WÄHLER, Mitglied des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, der sich schon lange für die Rechte der Minderheiten in China und besonders das Schicksal der Uighuren einsetzt, ist das Thema nun diese Woche auf der Plenaragenda des Europäischen Parlaments.
Eroglu erklärt: „Noch immer sind allzu viele Menschen überrascht, wenn sie mit den sich häufenden Beweisen für diese Menschenrechtsverletzungen an den Uighuren konfrontiert werden. Diese Verbrechen sind Teil einer gezielten Kampagne sind, die darauf abzielt, die uighurische Bevölkerung zu unterdrücken. Die Liste der Menschenrechtsverletzungen hört nicht bei der oft angeführten Deportation in Massenhaftlager, Zwangsterilisationen und der Zwangsarbeit in chinesischen Fabriken auf. Die chinesische Regierung geht noch weiter. Die Uighuren leiden unter moderner Sklaverei, und die Welt schaut zu!“
Neue von Dr. Adrian Zenz veröffentlichte Beweise, die aus chinesischen Regierungsdokumenten stammen, zeigen nun erneut das Ausmaß der systematischen Zwangsarbeitsprogramme. Diesmal geht es um das Baumwollpflücken in Xinjiang.
Eroglu dazu: „Hunderttausende von Arbeitern ethnischer Minderheiten in Xinjiang werden durch einen staatlich verordneten Zwangsarbeitstransfer gezwungen, Baumwolle von Hand zu pflücken. Laut Zenz wurden 2018 allein in drei uighurischen Regionen mindestens 570.000 Menschen im Rahmen des staatlichen Zwangsarbeitstrainings- und Transferprogramms zum Baumwollpflücken mobilisiert. Wenn man bedenkt, dass die in Xinjiang produzierte Baumwolle 85 % der chinesischen und 20 % der weltweiten Baumwollproduktion ausmacht, haben solche Beweise weltweite Auswirkungen, auch auf die Lieferketten von EU-Unternehmen.“
Eroglu: „Wir müssen erkennen, dass das, was in Xinjiang geschieht, über "gewöhnliche" Menschenrechtsverletzungen hinausgeht und die größte Versklavung und Menschenrechtsverletzung der Welt darstellt. Die internationale Gemeinschaft muss aufhören, die Augen vor den groben Menschenrechtsverletzungen der chinesischen Führung zu verschließen. Eine klare Haltung einzunehmen und diese Verbrechen als das zu benennen, was sie sind, ist dafür unerlässlich.“
Eroglu sieht hier auch besonderen Handlungsbedarf durch das Europäische Parlament: „Zu lange haben sich die Entscheidungsträger zurückgehalten. Angesichts des Ausmaßes und der Schwere der Situation ist auch das Europäische Parlament in der Pflicht, eine klare Haltung einzunehmen. Die Dringlichkeitsentschließung dieser Woche zur Frage der Zwangsarbeit in Xinjiang ist ein erster Schritt, das Schweigen zu brechen und klare Maßnahmen zu fordern. Die Definition der Menschenrechte als klare Priorität im europäisch-chinesischen Investitionsabkommen, die Einführung eines verbindlichen Rahmens für die Sorgfaltspflicht der EU und die Umsetzung des globalen Menschenrechtssanktionsmechanismus sind einige meiner wichtigsten Forderungen in dieser Entschließung.“
Eroglu geht aber noch einen Schritt weiter und fordert eine globale Strategie: „Während politische Maßnahmen der westlichen Demokratien unerlässlich sind, brauchen wir auch kollektive globale Antworten auf das rücksichtslose Verhalten der chinesischen Regierung. Zu diesem Zweck müssen wir zusammenstehen! Dazu gehören auch Partner aus der Region, wie Taiwan, die auch unter chinesischem Druck für Freiheit und Demokratie einstehen. So hat die taiwanesische Regierung zum Beispiel Schritte unternommen, um es Hongkongern zu ermöglichen dort Arbeits- und Studienmöglichkeiten zu finden. Es ist wichtig, ein klares Signal an Präsident Xi zu senden, um zu zeigen, dass wir in diesen Fragen nicht intern gespalten sind. Wir müssen rote Linien ziehen und brauchen entschiedene Maßnahmen zum Schutz der Grundfreiheiten derjenigen, die nicht für sich selbst sprechen können!“